Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

In der Landtagssitzung vom 06.07.2022 hat der Tiroler Landtag das Gesetz über die Erhebung einer Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe (Tiroler Freizwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG) beschlossen, welches mit 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von sechs Monaten nicht als Wohnsitz (Haupt-, Neben- oder Arbeitswohnsitz) verwendet werden, unterliegen diesem Gesetz und somit ist eine entsprechende Abgabe an die Gemeinde abzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesing hat in der Sitzung vom 28.12.2022 aufgrund des Landesgesetzes den Beschluss zur Einhebung der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe gefasst.

Abgabenschuldner haben diese Gebühr für das abgelaufene Kalenderjahr bis zum 30.04. des Folgejahres selbst zu bemessen und unter Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen an die Gemeinde zu entrichten.

Für das Kalenderjahr 2023 ist die Leerstandsabgabe somit erstmalig bis spätestens 30.04.2024 abzuführen. Die Freizeitwohnsitzabgabe ist ebenfalls vom jeweiligen Abgabenschuldner bis zu diesem Datum bei der Behörde abzuführen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Wiesing gerne zur Verfügung.


Dafür werden entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt


FreizeitwohnsitzabgabeFormular_neu.pdf herunterladen (0.07 MB)

LeerstandsabgabeFormular_neu.pdf herunterladen (0.08 MB)

06.05.2024